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Feb 15, 2024

Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2023/08: anti

Aktualisiert am 28. Juni 2023

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Diese Veröffentlichung ist verfügbar unter https://www.gov.uk/ Government/publications/trade-remedies-notices-anti-dumping-duty-on-hot-rolled-steel-plate-and-sheet-from-china/trade -remedies-notice-202308-antidumping-zoll-auf-bestimmte-schwere-platten-aus-nicht-legiertem-oder-anderen-legierten-stahlprodukten-mit-ursprung-in-der-volksrepublik

Diese Mitteilung wurde ursprünglich am 28. Juni 2023 mit Wirkung vom 29. Juni 2023 veröffentlicht.

Diese öffentliche Bekanntmachung wird vom Minister gemäß Verordnung 101C(2)(a) der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019 (die „Verordnung“) veröffentlicht.

Die öffentliche Bekanntmachung:

Der Einfuhrzoll (der Antidumpingzoll) auf die Waren, die durch die Steuermitteilung 2020/12 in Kraft treten, wird gemäß dieser öffentlichen Bekanntmachung ab dem 1. März 2022 geändert.

Der Antidumpingzoll, der auf den Nettopreis frei Grenze (vor anderen Einfuhrzöllen) der aus der Volksrepublik China in das Vereinigte Königreich eingeführten Ware anwendbar ist, bleibt bei den in Tabelle 1 aufgeführten Sätzen:

Um Anspruch auf den Zollbetrag zu haben, der für Waren gilt, die von einem ausländischen Exporteur gemäß Tabelle 1 hergestellt werden, muss bei der Einfuhr der Waren eine gültige Handelsrechnung mit einer beigefügten Erklärung unter Verwendung des Dokumentcodes D008 beim HMRC vorgelegt werden.

Die folgende Erklärung muss von einem Beamten des Unternehmens, das die gültige Handelsrechnung ausstellt und dessen Name und Funktion identifizierbar ist, ausgefüllt, verfasst und unterzeichnet werden:

„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass die in dieser Rechnung aufgeführte [Menge] der für den Export in das Vereinigte Königreich verkauften [Waren] von [Name und Adresse des Unternehmens] ([Zusatzcode]) in [Land] hergestellt wurde. Ich erkläre, dass die in dieser Rechnung gemachten Angaben vollständig und richtig sind.

Datum:

Unterschrift:

Name gedruckt):"

Wird keine Rechnung vorgelegt oder die Erklärung nicht abgegeben, ist der Restbetrag (bei allen anderen Überseeexporteuren) der für die Ware geltende Zollbetrag.

Der Antidumpingzoll gilt für:

Flacherzeugnisse aus unlegiertem oder legiertem Stahl (ausgenommen Edelstahl, Silizium-Elektrostahl, Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl), warmgewalzt, nicht plattiert, plattiert oder beschichtet, nicht in Rollen, mit einer Dicke von mehr als 10 mm und eine Breite von 600 mm oder mehr oder eine Dicke von 4,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm und eine Breite von 2,05 m oder mehr.

Produktkategorien, die einem Antidumpingzoll unterliegen, werden unter den folgenden UK Global Tariff (UKGT)-Warencodes in das Vereinigte Königreich importiert:

Der durch diese öffentliche Bekanntmachung in Kraft getretene Antidumpingzoll auf das Produkt gilt ab dem 1. März 2027 nicht mehr.

Die TRA wird interessierte Parteien so rechtzeitig über das Auslaufen des Antidumpingzolls informieren, dass eine interessierte Partei einen Antrag auf Auslaufüberprüfung stellen kann.

Am 25. Januar 2022 leitete die Trade Remedies Authority eine Übergangsüberprüfung des Antidumpingzolls auf bestimmte Grobbleche aus unlegiertem oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China ein (Einleitungsbekanntmachung TD0014).

Die TRA führte die Übergangsüberprüfung gemäß Bestimmung 100 der Verordnungen durch.

Gemäß Bestimmung 99A(1)(a) der Verordnung prüfte die TRA, ob das Dumping der Waren wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würde, wenn der Zoll nicht mehr erhoben würde (die „Bewertung der Dumpingwahrscheinlichkeit“). Gemäß Bestimmung 99A(1)(b) der Verordnung prüfte die TRA, ob die Schädigung britischer Hersteller von Stangen und Stäben aus rostfreiem Stahl wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würde, wenn der Ausgleichszoll nicht länger angewendet würde (die „Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Schädigung“) “).

Zwei inländische Hersteller, eine inländische Handelsorganisation, die schottische Regierung, eine ausländische Regierung und fünf weitere Mitwirkende haben Interesse an der Übergangsüberprüfung bekundet.

Die TRA bewertete den Umfang der Übergangsüberprüfung gemäß den Bestimmungen 99A(2)(a)(iii) und 74 der Verordnungen. Die TRA erhielt keinen Antrag auf Überprüfung des Umfangs der Maßnahme und es wurde eine Bewertung vorgenommen, um sicherzustellen, dass der Umfang für den spezifischen Kontext des Vereinigten Königreichs angemessen blieb. Nach Durchführung der Bewertung entschied die TRA, die Beschreibung der zu überprüfenden Waren oder den Umfang dieser Übergangsüberprüfung nicht zu ändern.

Nach der Schadenswahrscheinlichkeitsbewertung gelangte die TRA zu dem Schluss, dass der Antidumpingzoll auf die Produkte ausgeweitet werden sollte.

Weitere Informationen zur Untersuchung finden Sie in der öffentlichen Akte der TRA.

Die TRA empfahl, dass ab dem 1. März 2022 der Antidumpingzoll auf die Produkte, der durch die Steuermitteilung 2020/12 in Kraft gesetzt wurde, geändert werden sollte, sodass er bis zum 1. März 2027 gilt. Darüber hinaus empfahl die TRA, den Antidumpingzoll zu erhöhen Der Zoll auf die Waren sollte in der bestehenden Höhe beibehalten werden, da es der TRA nicht möglich war, diesen Betrag neu zu berechnen.

Die TRA gab die Empfehlung gemäß den Bestimmungen 100 und 100A der Verordnung ab.

Nach Prüfung der TRA-Empfehlung hat der Minister für Wirtschaft und Handel die Empfehlung der TRA gemäß Verordnung 101C(2)(a) der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019 (die Verordnungen) angenommen.

AKTIE